Wer seinen Keller aufräumt und alles noch brauchbare bei Ebay verhökert, bewegt sich auf einem schmalen Grat: Die Grenze zwischen Hobbyhandel und Gewerbetätigkeit ist diffus definiert – ein gefundenes Fressen für Abmahnhaie. Aktuelle Gesetzänderungen lassen eine neue Welle befürchten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel