Unzulässige Werbung: „FCKW-frei“ ist kein Vorteil




Ob Haarspray, Kühlschrank oder Wärmedämmung – wer nicht an der Ausweitung des Ozon-lochs schuld sein wollte, musste früher auf den Hinweis „FCKW-frei“ achten. Nun ist die Ver-wendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff, kurz FCKW, in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre verboten. Dennoch werden auch heute noch Produkte als „FCKW-frei“ beworben. Das hat den entsprechenden Herstellern nun Abmahnungen vom Verbraucherzentrale Bundes-verband und sieben Verbraucherzentralen eingebracht. Der Vorwurf: Werbung mit Selbst-verständlichkeiten.

Quelle: N-TV.de / Zum Artikel