Im Prozess wegen Besitzes von Kinderpornos gegen den ehemaligen Bundestags-abgeordneten Jörg Tauss vor dem Landgericht Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft laut dpa eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert. Tauss selbst bezifferte die geforderte Geldstrafe in einer Kurzmitteilung auf Twitter auf 6000 Euro. Seine Anwälte haben auf Freispruch plädiert. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel