Die Angebote, die vor allem Senioren locken sollen, sind bekannt: ein schöner Ausflug, meist mit dem Bus, manchmal auch mit einem Schiff, Kaffee und Kuchen. In den Einladungen zu einer Kaffeefahrt ist zudem etwa von „Gratis-Geschenken“ die Rede und die Teilnehmer sollen dafür angeblich kein Geld bezahlen. Manchmal wird in einer persönlich adressierten Einladungs-Postkarte ein Preis versprochen, den der Empfänger angeblich gewonnen haben soll. Solche Aussagen sind aber nur dann erlaubt, wenn sie am Ende tatsächlich eingelöst werden. So steht es im Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von AntiAbzockTV
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