Verordnung: Dienstleister müssen ihre Homepage aktualisieren




Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung ist nun in Kraft. Die verpflichtenden Angaben gehen über Paragraf 5 des Telemediengesetzes hinaus. Der Kölner Anwalt Kilian Kost befürchtet eine neue Abmahnwelle gegen Firmen, die sich nicht danach richten.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel