Eine geschützte Marke als Keyword im Rahmen von Google-Adwords zu verwenden, ohne deutlich zu machen, von wem die beworbenen Dienstleistungen stammen, ist unzulässig. Der Markeninhaber kann das – unter gewissen Umständen – verbieten lassen.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Markeninhaber kann identisches Schlüsselwort in Google-Adwords untersagen”