Urteil: 80 Cent sind kein Kündigungsgrund




Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen ist die fristlose Kündigung eines Sach-bearbeiters wegen der unrechtmäßigen Verwendung einer 80-Cent-Essensmarke unwirksam. Das Unternehmen hätte seinen Mitarbeiter zunächst abmahnen müssen, so das Gericht.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel