Vielen Verbrauchern in Berlin und Brandenburg flatterte in den vergangenen Wochen Post vom Anwalt ins Haus. Dabei handelte es sich um einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung über 138 Euro. Die Empfänger sollen angeblich das Angebot der Internetseite “Top-of- Software” genutzt haben. Doch Verbraucherschützer warnen: Hierbei handelt es sich definitiv um eine so genannte „Abo-Falle”.
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Teure Abofallen statt kostenloser Software“