Sky kassiert einstweilige Verfügungen wegen mangelhaftem Jugendschutz




Die durch ihr Online-Alterskontrollsystem ueber18.de bekannt gewordene Resisto IT GmbH hat gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland beim LG Duisburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht untersagte dem Sender in dem heise online vorliegenden Beschluss, in der bisherigen Form im Rundfunk und in Telemedien Filme zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die mit „FSK 16“ bzw. „FSK 18“ gekennzeichnet sind.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel