Nutzlosdienste sind, wie der Name schon sagt, nutzlos. Auch wenn es sich dabei um Eintragsdieste für Gewinnspiele handelt. Einträglich ist dann wohl nur der Gewinn für den/die Betreiber, die offensichtlich mit betrügerischen Geschäftspraktiken ihre Opfer suchen. Gegen den Betreiber eines solchen Nutzlosdienstes ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “StA ermittelt wegen Betrug gegen Gewinnspielabzocker”