Der Prozess gegen den Gründer und früheren Chef der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, muss neu aufgerollt werden. Der 57-Jährige hatte mit seiner Revision am Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg: Die Karlsruher Richter machten zahlreiche Lücken in dem Urteil des Landgerichts Kiel vom Januar 2009 aus. Aus ihrer Sicht haben die Kollegen in Schleswig-Holstein mit einer „falschen Sichtweise“ geprüft, ob der einstige Börsenstar Vermögenswerte nach Liechtenstein beiseitegeschafft hat (Az.: 3 StR 314/09 – Urteil vom 29. April 2010).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel