Eine ungenügende ärztliche Aufklärung besonders bei Schönheitsoperationen kann einen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung nach sich ziehen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es erkannte damit erstmals einen ärztlichen Kunstfehler als Fall für das Opferentschädigungsgesetz an (Az: B 9 VG 1/09 R).
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
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