Wegweisendes Urteil aus Rheinland-Pfalz: Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund – das hat das Landesarbeitsgericht entschieden. Demnach muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angestellte die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel