Das Kalkül der Apotheker ist klar: Mit attraktiven Prämiensystemen, Preisnachlässen oder Einkaufsgutscheinen versuchen sie, die Kunden zu locken. Sie sollen Rezepte in ihrer Filiale einreichen statt bei der Konkurrenz. Doch sind solche Zugaben auch beim Verkauf rezeptpflichtiger und damit preisgebundener Medikamente rechtens? Damit hat sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst, allerdings noch kein Urteil gefällt.
Quelle: FR-Online.de / Zum Artikel