„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahn-schreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro.
Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichts-urteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können!
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von AntiAbzockTV
- Weitere Hintergründe und Informationen:
07.10.2009 – Katja Günther zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
11.03.2010 – Abofallen-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt
23.03.2010 – AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven Schulze
Eine Auflistung der Gerichtsurteile finden Sie hier – versierte Anwälte finden Sie hier.
3 Gedanken zu „Akte 2010 über die Urteile gegen die Abofallen-Anwälte Katja Günther und Olaf Tank (Video)“