Urteil: Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes




Dass der Vater nicht einmal einen Computer bedienen kann, erkennt das Gericht nicht als Verteidigung an. Er hätte sich „sachkundiger Hilfe“ bedienen müssen. Für Experten bleibt offen, wie Sicherungsvorkehrungen konkret aussehen sollen.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel