Ein Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit wegen ungewöhnlicher Straftaten und der Durchsetzung einer Vielzahl von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen in der Öffentlichkeit stand, muss es hinnehmen, dass in einem Online-Artikel mit namentlicher Nennung über ihn berichtet wird.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel