Der Internetdienstleister Google verletzt laut einem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-236/08 bis C-238/08) beim Verkauf von Schlüsselwörtern in seinem Dienst AdWords, die Marken von Konkurrenten entsprechen, nicht das Markenrecht. Google dürfe es Unternehmen erlauben, durch den Kauf von Markennamen bei Suchanfragen in der „Anzeigen-Spalte“ zu erscheinen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel