Auch Rechtsanwalt Sven Schulze, seines Zeichens Inkassojurist für Online-Abzocker, hat sich jetzt eine schmerzende Klatsche vom AG Bonn eingefangen. Im vorläufigen Urteil (103 C 422/09) wurde festgestellt, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.
Mit RA Sven Schulze wurde jetzt also jeder der einschlägig bekannten Inkassojuristen für die Abofallen-Mafia, nebst Katja Günther und Olaf Tank, zum Schadenersatz verurteilt. Die Urteile selbst wurden von der Anwaltskanzlei Küster – Klas & Kollegen erwirkt.
Um so weltfremder stellen sich da Vorgänge dar, wie die erst kürzliche Verfahrenseinstellung gegen die Inkassojuristin Katja Günther. Vielleicht wurde ja schlicht nur eine falsche Anklage (Betrug, Erpressung und Nötigung) in Anbetracht der ganzen Banden verfolgt!?
Für den Verbraucher selbst bedeutet dieses Urteil nun noch mehr Rückhalt, um sich gegen die unberechtigten Forderungen der Abzocker zur Wehr zu setzen und sowohl Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte können sich künftig an einem durchaus ansehnlichen Pool von Urteilen gegen die Abofallen-Mafia orientieren.
Weitere Hintergründe und Informationen zu dem jetzigen Urteil hat Golem.de in einem lesenswerten Beitrag zusammengefasst – auf Konsumer.info finden Sie eine gute Übersicht der hier thematisierten Urteile im Namen des Volkes.
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