Strafverfolger: Kampf gegen „Hydra“ Kinderpornographie teils verloren




Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle hat bemängelt, dass es „momentan kein geeignetes Konzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ gebe. Seine Sorge galt vor allem der Verbreitung von Missbrauchsbildern per E-Mail und über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Vor allem bei entsprechenden illegalen Filesharing-Aktivitäten habe das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgericht einen „rechtsfreien Raum“ geschaffen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel