Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle hat bemängelt, dass es „momentan kein geeignetes Konzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ gebe. Seine Sorge galt vor allem der Verbreitung von Missbrauchsbildern per E-Mail und über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Vor allem bei entsprechenden illegalen Filesharing-Aktivitäten habe das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgericht einen „rechtsfreien Raum“ geschaffen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel