Urteil: .de-Domains dürfen weiterhin an den ersten Antragsteller gehen




Einer kartellrechtlichen Klage des Bayrischen Rundfunks hat das Landgericht München I nicht stattgegeben. Der Sender sah sich im Markt ohne die Domain br.de als benachteiligt an. Die Denic darf weiter nach dem Prinzip „First come, first served“ arbeiten.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel