Bezeichnet ein Unternehmen einen Wettbewerber bei Ebay in der Kategorie „Testberichte“ unter anderem als „schwarzes Schaf der Branche“, stellt das eine unzulässige und wettbewerbswidrige Handlung dar. Anwaltskosten zur Entfernung können als Schadensersatz zurückverlangt werden.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel