In höchster Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH ) entschieden, dass Händler, die ihre Produkte in Preissuchmaschinen bewerben, diese auch zu dem dort angegeben Preis im eigenen Shop-System anbieten müssen. Im konkreten Fall aus dem Jahre 2006 hatte ein Online-Händler im eigenen Shop den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht und diese Änderung dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote allerdings nicht sofort, sondern mitunter verzögert.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel