Glücksspielmonopol: Generalanwalt lässt private Wettanbieter abblitzen




Es ist eine Enttäuschung für private Wettanbieter: Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs hat das Verbot von Internetglücksspielen für zulässig erklärt. Seine Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, gelten aber als Vorentscheidung.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel