Es ist eine Enttäuschung für private Wettanbieter: Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs hat das Verbot von Internetglücksspielen für zulässig erklärt. Seine Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, gelten aber als Vorentscheidung.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel