Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Prüfung der Webseiten gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass dort vielfach unzulässige Analysedienste eingesetzt wurden. Laut einer Mitteilung der Behörde wurde die rechtswidrige Praxis bei mehr als hundert Kassen im Zuständigkeitsbereich Schaars mittlerweile beendet.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel