Bereits das Herunterladen und Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied jetzt das Hamburger Oberlandesgericht. Auch kurzfristiges Herunterladen in den Speicher des Computers ist illegal. Damit wird eine Gesetzeslücke im Kampf gegen Kinderpornografie geschlossen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel