Kann ein Abmahn-Anwalt den tatsächlichen Streitwert einer Klage nicht nachweisen, haben Abmahngebühren dem Urteil zufolge keine Rechtsgrundlage. Ein ansonsten klassischer Filesharing-Prozess verlief diesmal zum Schluss etwas anders als sonst: In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem Anwalt, seine »fiktiven« Anwaltsgebühren einzutreiben.
Quelle: PC-professionell.de / Zum Artikel