Neue Entscheidung gegen outlets.de




Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 118 C 10105/09) hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss. Wieder ging es um einem angedrohten Schufaeintrag. Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort hatte eine weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Ansprüche durchgesetzt.

Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel