Gericht erklärt Kündigung von Müllmann für unwirksam




Ein Kinderbett aus dem Müll zu retten ist für einen Müllmann zwar ein Pflichtverstoß, aber kein Kündigungsgrund. Das hat das Landesarbeitsgericht Mannheim in zweiter Instanz bestätigt. Unterdessen reiht sich ein neuer Fall in die Reihe der Bagatellkündigungen ein.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel