Äußert sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Blog über die Firma und bezeichnet diese als „Abzocker“, „Mafia“ oder „Nutzlos-Branche“, so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst. Die Aussagen stellen allesamt zulässige Meinungen dar, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, begründet das Arbeitsgericht Herford die Entscheidung.
Quelle: Silicon.de / Zum Artikel