Verbraucher können ab dem 1. April kostenfrei über sie gespeicherten Informationen Auskunft verlangen. Das bietet ihnen die Chance fehlerhafte Daten zu korrigieren. Allerdings gilt dieses Gratis-Angebot nur einmal im Jahr. Den Antrag können Verbraucher telefonisch, über das Internet oder in einem Schufa-Servicezentrun stellen.
Quelle: wiwo.de / Zum Artikel