Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zum Jahreswechsel mit einer kleinen Gruppe von PC-Herstellern – die eigens den Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) gründet hatten – auf die Höhe und Modalitäten der Urheberrechtsabgabe auf PCs geeinigt hatte, legten die Verwertungsgesellschaften auch bei den Abgaben auf Speichermedien gleich noch nach.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel