Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ




Eine 29-Jährige ist vom Amtsgericht Zeven wegen unbefugten Abhörens, Nachstellens und wegen falscher Verdächtigungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die Täterin hatte aus Eifersucht ihren Ex-Freund und dessen neue Freundin im Social Network studiVZ ausgespäht und belästigt. Dazu hatte sie unter anderem ein offenes WLAN eines Nachbarn genutzt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel