Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.
Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).
Auch die Hinweise, „mehrere“ Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt. Kurioserweise zweifelt aber auch selbst die hausinterne Kollegin an der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Wer sich die Mühe macht, dieses Gutachten bis zum Ende zu lesen, entdeckt folgende Zeilen: „Im Bereich des Rechts bezüglich des Vertragsschlusses im Internet gibt es zahllose Unsicherheiten und die Rechtsprechung ist alles andere als einhellig in Fragen von Rechten und Pflichten eines „Internetunternehmens“. Aus diesem Grunde kann dieses Gutachten nicht mit letzter Sicherheit vor Abmahnungen [Anm. d. Redaktion: gegen Nachbarschaft24!] oder Rechtsunwirksamkeit von Verträgen schützen.“
Es kommt noch verrückter: auf der besagten Homepage des Herrn Michalak findet sich die Rubrik „10 Fragen und Antworten zu www.nachbarschaft24.net“. Hier sollen letzte Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Forderung erneut durch gezielte Desinformation ausgeräumt werden. Neben zahlreichen rechtlich falschen Aussagen wird im letzten Punkt sogar behauptet, dass die Verbraucherzentralen falsch beraten würde.
Parallel dazu scheinen „Sympathisanten“ von Nachbarschaft24 auf dem Blog rotglut.org gezielt dieser Desinformationskampagne Nahrung zu geben. Dort liest man ausschließlich von Betroffenen, die aufgrund der Schreiben des Herrn Michalak nunmehr geläutert sind und allen empfehlen, die Forderungen zu begleichen. Dort wird sogar behauptet, Herr Michalak würde nunmehr massenweise Mahnbescheide beantragen. Von dem oben genannten Urteil des AG Berlin Mitte findet man keinerlei Hinweis. Ein Schelm ist, der Böses dabei denkt. Der ehemalige Betreiber des Blogs distanziert sich allerdings nicht nur von den dort veröffentlichten Meinungen, sondern trägt auf seinem aktuellen Blog (fastix.blogspot.com) zur Wahrheitsfindung bei.
Als Fazit bleibt also festzuhalten, dass nach wie vor die Forderungen von Nachbarschaft24 nicht ausgeglichen werden müssen. Egal, wer diese mit welchen Mitteln auch immer versucht einzutreiben. Sollte der Verbraucher einen Mahnbescheid erhalten, kann dieser noch selbst mit einem Kreuz und einer Unterschrift Widerspruch einlegen.
Sollte Rechtsanwalt Michalak widererwartend Klage einreichen, können sich Verbraucher auf das oben genannte Urteil des Amtsgericht Berlin Mitte stützen.
Um diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten, haben wir den Vorgang der Rechtsanwaltskammer Brandenburg der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Gleichzeitig bitten wir Geschädigte sich bei uns zu melden.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein