Für das illegale Bereitstellen von Musiktiteln im Internet muss sich eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen verantworten. Nach einer am Donnerstag vom Kölner Oberlandesgericht (OLG) veröffentlichten Entscheidung haftet die Frau aus Oberbayern als Inhaberin des von der ganzen Familie genutzten Internetanschlusses. Über den Anschluss waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt als MP3-Dateien zum Download angeboten worden.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel