Braunschweiger Gericht urteilt gegen PC-Gebühr




Da der NDR «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk» im Internet anbiete, dürfe er dafür auch keine Gebühren einziehen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Es ging um einen gewerblich genutzten Zweit-PC.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel