Trotz Unterlassungserklärung: keine sofortige Löschpflicht für Ebay-Bewertungen




Eine Unterlassungserklärung, eine bestimmte Bewertung auf Ebay nicht mehr zu verbreiten, muss nicht deren sofortige Löschung zur Folge haben, sondern nur die schnellstmögliche. Grund: Die Löschung kann nur durch Ebay vorgenommen werden.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel