Die Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahmen ist nach Auffassung des Oberlandes-gerichts Oldenburg verfassungswidrig. Die Aufnahmen verstoßen laut einem Urteil gegen die Grundrechte von Autofahrern.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Die Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahmen ist nach Auffassung des Oberlandes-gerichts Oldenburg verfassungswidrig. Die Aufnahmen verstoßen laut einem Urteil gegen die Grundrechte von Autofahrern.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel