Das Hamburger Landgericht hat die Klage eines Verurteilten Internetbetrügers abgewiesen, der sich gegen die Veröffentlichung eines Nacktbildes und die Bezeichnung “Abzocker” auf einer Anti-Abzock-Seite zur Wehr setzen wollte. Die Klage wurde abgewiesen, da ein soge-nannter Who-Is-Auszug nicht ausreicht, um im Internet die verantwortlichkeit eines Home-pagebetreibers und Domainbesitzers nachzuweisen.
Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Via: BooCompany.com