Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne Arkennung mit einem ab dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein nicht fahren. Trotzdem versuchen immer wieder „Vermittler“ und „MPU-Berater“ im Internet bei Gutgläubigen abzukassieren.
Quelle: ngz-online.de / Zum Artikel