In einem Fax an einen in London ansässigen Kollegen erläutert der Frankfurter Anwalt Udo K., ein Großer im Abmahngeschäft, nicht nur, wie das durch die Abgemahnten gezahlte Geld aufgeteilt wird. Er weist überdies, und das ist der entscheidende Punkt, darauf hin, dass den ursprünglichen Rechteinhabern keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder nicht zahlen kann.
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