IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung




Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel