Der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet haftet unter Umständen dafür, dass seine Nutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf sein Angebot hochladen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. November 2009 (Az.: I ZR 166/07). Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
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