Nachdem schon das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember 2008 ein Urteil erlassen hat, demzufolge die in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangten, hat nun auch das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel