Katja Günther zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt




Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sh.de / Zum Artikel