Kaffeefahrt-Verkäufer muss Gewinn auszahlen




Das Landgericht Gießen hat den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt (2 O 189/09). Der Kläger, ein Mann aus Mücke, erhalte nun 8000 Euro, teilte dessen Rechtsanwalt Eike Erdel mit.

Quelle: Wetterauer-Zeitung.de / Zum Artikel

Via: Verbraucherrecht.Blogg.de