Ex-Innenminister Otto Schily hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten aus Anwaltsmandaten gewehrt. Seine Klage scheiterte, aber ein Ordnungsgeld von 22.000 Euro muss er nicht zahlen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel