Spam-Klage erfolgreich




Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine „unzumutbare Belästigung“, deren Unterlassung verlangt werden kann.

Quelle: n-tv.de / Zum Artikel

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