Lohnrückstand: Angestellte kündigt und erklagt Abfindung




Wenn der Chef nicht zahlt, kann der Mitarbeiter gehen; Anspruch auf Schadenersatz sowie eine Abfindung hat er obendrein. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor (Az. 3 Sa 701/08).

Quelle: Focus.de / Zum Artikel