Urteil: Abzocker dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen




Am Landgericht (LG) Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel